Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung (2. TabProdVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1944 (Nr. 34); Geltung ab 06.07.2013
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Juli 2013 TabProdV § 11, Anlage

Die Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4434), die zuletzt durch Artikel 360 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 wird wie folgt gefasst:

„§ 11

Packungen von Zigaretten, die der Anlage in der bis zum Ablauf des 5. Juli 2013 gültigen Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. Januar 2015 in den Verkehr gebracht werden. Packungen von anderen Tabakerzeugnissen als die nach Satz 1, die der Anlage in der bis zum Ablauf des 5. Juli 2013 gültigen Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. Januar 2016 in den Verkehr gebracht werden."

2.
Die Anlage wird wie folgt neu gefasst:

„Anlage (zu § 7 Abs. 2) Ergänzende Warnhinweise

1.
Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen.

2.
Rauchen verursacht Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs.

3.
Rauchen schädigt Ihre Lunge.

4.
Rauchen verursacht Herzanfälle.

5.
Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen.

6.
Rauchen verstopft Ihre Arterien.

7.
Rauchen erhöht das Risiko zu erblinden.

8.
Rauchen schädigt Zähne und Zahnfleisch.

9.
Rauchen kann Ihr ungeborenes Kind töten.

10.
Wenn Sie rauchen, schaden Sie Ihren Kindern, Ihrer Familie, Ihren Freunden.

11.
Kinder von Rauchern werden oft selbst zu Rauchern.

12.
Das Rauchen aufgeben - für Ihre Lieben weiterleben. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 0800 8 313131, www.rauchfrei-info.de

13.
Rauchen mindert Ihre Fruchtbarkeit.

14.
Rauchen bedroht Ihre Potenz."

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. TabProdVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. TabProdVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 5 MesswNG Änderung der Tabakprodukt-Verordnung
... 2 der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 (BGBl. I S. 4434), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, werden die ...


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