interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 6 StroMaG Änderung der Reservekraftwerksverordnung ... durch die Wörter „§ 13b Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Erstattung von Kosten bestehender Anlagen ... 1 Satz 1" ersetzt. 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Erstattung von Kosten bestehender Anlagen (1) Die Kosten, die durch die Nutzung der ... durch die Angabe „§ 13a Absatz 1" und werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Nummer 1" durch die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 1" ersetzt. ... werden die Wörter „§ 6 Absatz 2 Nummer 1" durch die Wörter „§ 6 Absatz 3 Nummer 1" ersetzt. bbb) Nummer 2 wird durch die folgenden Nummern 2 ... die Anerkennung der hierdurch verursachten Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen § 6 und im Hinblick auf die Art des Einsatzes der Netzreserve § 7 entsprechend ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10749/v182358.htm