Anlage 3 - Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1962 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-4 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Pflanzenschutzgerätearten, die nicht nach § 3 kontrolliert werden müssen


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte,

1.
Sprühflaschen,

2.
Druckspeicherspritzen,

3.
Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber,

4.
handbetätigte Rückenspritzgeräte,

5.
motorbetriebene Rückenspritzgeräte,

6.
motorbetriebene Rückensprühgeräte,

7.
tragbare Granulatstreugeräte oder

8.
Beizgeräte mit einer Chargengröße kleiner als 5 kg.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung V. v. 18. April 2019 BGBl. I S. 507 m.W.v. 30. April 2019

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Frühere Fassungen von Anlage 3 Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.04.2019Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
vom 18.04.2019 BGBl. I S. 507

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PflSchGerätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchGerätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PflSchGerätV Grundsatz der Prüfung (vom 30.04.2019)
... und Besitzer haben ihre in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme der in Anlage 3 aufgeführten Pflanzenschutzgeräte, in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Artikel 1 1. PflSchGerätVÄndV
... 1 5. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Wort „oder" durch ein ...


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