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Anlage 5 - Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1953, 1962 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Geltung ab 06.07.2013; FNA: 7823-7-4 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 5 (zu § 4 Absatz 3) Pflanzenschutzgeräte mit abweichenden Prüfterminen



Pflanzenschutzgeräte, die bis zum 31. Dezember 2020 erstmals und dann nach jeweils sechs Kalenderhalbjahren nach § 3 geprüft werden müssen:

1.
stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer als oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung,

2.
schleppergetragene oder aufgebaute Granulatstreugeräte,

3.
schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte oder

4.
Bodenentseuchungsgeräte.





 

Frühere Fassungen von Anlage 5 Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.04.2019Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
vom 18.04.2019 BGBl. I S. 507

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PflSchGerätV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflSchGerätV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 PflSchGerätV Zeitpunkt der Kontrolle
... Mitgliedstaat erfolgten Kontrolle erneut kontrollieren zu lassen. (3) Die in der Anlage 5 aufgeführten Gerätearten müssen spätestens bis zu dem dort genannten Zeitpunkt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
V. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 507
Artikel 1 1. PflSchGerätVÄndV
... 8. Beizgeräte mit einer Chargengröße kleiner als 5 kg." 6. Anlage 5 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden nach dem Wort ...