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§ 155 - Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3 Investmentwesen
34 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 384 Vorschriften zitiert
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3 Investmentwesen
34 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 384 Vorschriften zitiert
§ 155 Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel
§ 155 wird in 8 Vorschriften zitiert
1Eine intern verwaltete geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat der Bundesanstalt und den Anlegern unverzüglich anzuzeigen, wenn das Gesellschaftsvermögen den Wert des Anfangskapitals oder den Wert der zusätzlich erforderlichen Eigenmittel gemäß § 25 unterschreitet. 2Mit der Anzeige gegenüber den Anlegern ist durch die Geschäftsführung eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.
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Zitierungen von § 155 KAGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 155 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KAGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 KAGB Bezeichnungsschutz
... Investmentkommanditgesellschaften im Sinne der §§ 124 bis 138 oder der §§ 149 bis 161 geführt werden. (4) EU-Verwaltungsgesellschaften dürfen ...
§ 13 KAGB Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
... § 160 Absatz 4, 7. § 114 Satz 1, § 130 Satz 1, § 145 Satz 1, § 155 Satz 1, 8. § 200 Absatz 4 zur Verfügung zu stellen. (3) ...
§ 44 KAGB Registrierung und Berichtspflichten (vom 26.06.2017)
... aufgelegt, gelten die §§ 140 bis 148 oder die §§ 149 bis 161. Wird der AIF im Fall von § 2 Absatz 4a oder Absatz 5 in der Rechtsform der ... aufgelegt, gelten die §§ 140 bis 148 oder die §§ 149 bis 161. (2) (aufgehoben) (3) AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die die ...
§ 54 KAGB Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland (vom 03.01.2018)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161, 273 Satz 1 und §§ 274 bis 292 entsprechend ...
§ 66 KAGB Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist (vom 19.07.2014)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161, 273 Satz 1 und §§ 274 bis 292 entsprechend ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 22.12.2018)
... hat, 35. entgegen § 114 Satz 1, § 130 Satz 1, § 145 Satz 1 oder entgegen § 155 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... aufgelegt, gelten die §§ 140 bis 148 oder die §§ 149 bis 161. Wird der AIF im Fall von § 2 Absatz 4a oder Absatz 5 in der Rechtsform der ... aufgelegt, gelten die §§ 140 bis 148 oder die §§ 149 bis 161." 15. § 51 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... 35. entgegen § 114 Satz 1, § 130 Satz 1, § 145 Satz 1 oder entgegen § 155 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ...
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