§ 338a Europäische langfristige Investmentfonds
Für AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die europäische langfristige Investmentfonds im Sinne der
Verordnung (EU) 2015/760 verwalten, gelten neben den Vorschriften dieser
Verordnung (EU) 2015/760 die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit die
Verordnung (EU) 2015/760 dem nicht entgegensteht.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... 3 wird die Angabe „7" jeweils durch die Angabe „9" ersetzt. 111. § 338a wird wie folgt gefasst: „§ 338a Europäische langfristige ... „9" ersetzt. 111. § 338a wird wie folgt gefasst: „ § 338a Europäische langfristige Investmentfonds Für ...
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 9 EUProspVOAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 338a folgende Angabe eingefügt: „§ 338b Geldmarktfonds". 2. ... bis 6, 9 bis 21, 23 bis 34 und 36 der Verordnung (EU) 2017/1131" ersetzt. 5. Nach § 338a wird folgender § 338b eingefügt: „§ 338b Geldmarktfonds ...
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Artikel 15 SchwFinBG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 338a wird folgende Angabe eingefügt: „Kapitel 8 Geldmarktfonds". ... 10 und § 120a Absatz 1 und 2 des Wertpapierhandelsgesetzes" ersetzt. 5. Nach § 338a wird folgende Überschrift zu Kapitel 8 eingefügt: „Kapitel 8 ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/338a_KAGB.htm