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§ 272a - Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 20 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3 Investmentwesen
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§ 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften



(1) Die Anlagebedingungen eines geschlossenen Publikums-AIF können vorsehen, dass dieser als geschlossener Feederfonds in einem geschlossenen Masterfonds anlegt.

(2) Die Anlage eines inländischen geschlossenen AIF als geschlossener Feederfonds in einem geschlossenen Masterfonds bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bundesanstalt und ist nur genehmigungsfähig, wenn es sich bei dem geschlossenen Masterfonds um einen geschlossenen AIF handelt.

(3) Spezial-AIF dürfen in einer geschlossenen Master-Feeder-Struktur entweder nicht geschlossener Masterfonds oder geschlossener Feederfonds sein, wenn geschlossene Publikums-AIF geschlossener Masterfonds oder geschlossener Feederfonds derselben geschlossenen Master-Feeder-Struktur sind.

(4) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die den geschlossenen Feederfonds verwaltet, hat dem Genehmigungsantrag gemäß § 267 folgende Angaben und Unterlagen beizufügen:

1.
die Anlagebedingungen oder die Satzung des geschlossenen Feederfonds und des geschlossenen Masterfonds,

2.
den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des geschlossenen Feederfonds und des geschlossenen Masterfonds gemäß § 268,

3.
die Master-Feeder-Vereinbarung oder die entsprechenden internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten gemäß § 272d Absatz 1 Satz 2,

4.
die Verwahrstellenvereinbarung im Sinne des § 272d Absatz 2, wenn für den geschlossenen Masterfonds und den geschlossenen Feederfonds verschiedene Verwahrstellen beauftragt wurden,

5.
die Abschlussprüfervereinbarung im Sinne des § 272d Absatz 3, wenn für den geschlossenen Masterfonds und den geschlossenen Feederfonds verschiedene Abschlussprüfer bestellt wurden und

6.
in den Fällen des § 272h die dort genannten Informationen für die Anleger.

(5) 1Der Wechsel der Anlage in einen anderen geschlossenen Masterfonds bedarf der Genehmigung durch die Bundesanstalt. 2Dem Antrag auf Genehmigung sind folgende Angaben und Unterlagen beizufügen:

1.
der Antrag auf Genehmigung der Änderung der Anlagebedingungen unter Bezeichnung des geschlossenen Masterfonds,

2.
die vorgenommenen Änderungen des Verkaufsprospekts und des Basisinformationsblattes gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 *) und

3.
die Unterlagen gemäß Absatz 4.

3Die Genehmigung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Antrags zu erteilen, wenn alle in Satz 2 genannten Unterlagen vollständig vorliegen und der geschlossene Feederfonds, seine Verwahrstelle und sein Abschlussprüfer sowie der geschlossenen Masterfonds die Anforderungen nach diesem Unterabschnitt erfüllen. 4§ 163 Absatz 2 Satz 2 und 4 bis 10 gilt entsprechend. 5§ 267 Absatz 3 bleibt unberührt.

(6) § 172 gilt entsprechend.


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*)
Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 8 Nummer 16 G. v. 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911) wurde sinngemäß konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von § 272a KAGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 8 Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
vom 19.06.2022 BGBl. I S. 911
aktuell vorher 02.08.2021Artikel 1 Fondsstandortgesetz (FoStoG)
vom 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
aktuellvor 02.08.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 272a KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 272a KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7b KAGB Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... Absatz 2, § 182 Absatz 1 und 2, auch in Verbindung mit den §§ 191, 267 Absatz 1, § 272a Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 , § 272g Absatz 2, c) Zulassungen gemäß § 338a in Verbindung mit ...
§ 272c KAGB Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen (vom 02.08.2021)
... und Absatz 2 Satz 1 in Anteile eines geschlossenen Masterfonds anlegen, wenn die Genehmigung nach § 272a Absatz 1 Satz 2 erteilt worden ist und die geschlossene Master-Feeder-Vereinbarung nach § 272d Absatz 1 Satz ...
§ 272g KAGB Abwicklung des geschlossenen Masterfonds (vom 01.01.2023)
... gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 und d) die Angaben und Unterlagen nach § 272a Absatz 3 ; 2. bei Umwandlung des inländischen geschlossenen Feederfonds in ein ... zu unterrichten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen nach § 272a zu erfüllen. (5) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des geschlossenen ...
§ 272h KAGB Änderung des geschlossenen Masterfonds (vom 01.01.2023)
... eines geschlossenen Masterfonds bei einem beabsichtigten Wechsel des Masterfonds gemäß § 272a Absatz 1 und 4 erneut genehmigt, hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft den Anlegern folgende Informationen zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
...  „Unterabschnitt 2 Geschlossene Master-Feeder-Strukturen § 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an ... „Unterabschnitt 2 Geschlossene Master-Feeder-Strukturen § 272a Genehmigung des geschlossenen Feederfonds; besondere Anforderungen an ... und Absatz 2 Satz 1 in Anteile eines geschlossenen Masterfonds anlegen, wenn die Genehmigung nach § 272a Absatz 1 Satz 2 erteilt worden ist und die geschlossene Master-Feeder-Vereinbarung nach § 272d Absatz 1 Satz ... und der wesentlichen Anlegerinformationen und d) die Angaben und Unterlagen nach § 272a Absatz 3 ; 2. bei Umwandlung des inländischen geschlossenen Feederfonds in ein ... zu unterrichten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen nach § 272a zu erfüllen. (5) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des geschlossenen Feederfonds ... eines geschlossenen Masterfonds bei einem beabsichtigten Wechsel des Masterfonds gemäß § 272a Absatz 1 und 4 erneut genehmigt, hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft den Anlegern folgende Informationen zur ...
Artikel 2 FoStoG Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Absatz 2, § 182 Absatz 1 und 2, auch in Verbindung mit den §§ 191, 267 Absatz 1, § 272a Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 Satz 1 , § 272g Absatz 2, c) Zulassungen gemäß § 338a in Verbindung mit ...
Artikel 17 FoStoG Änderungen von Verordnungen
... der Anlage eines Feederfonds in einen Masterfonds (§ 171 Absatz 1 und 5 KAGB oder § 272a Absatz 2 und 4 KAGB ) 3.235 je Tatbestand 4.1.5.2.2 Genehmigungen nach ... 1 und 2 Nummer 3 KAGB oder § 179 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 4, Absatz 4 KAGB § 272a Absatz 5 , § 272g Absatz 2 KAGB 1.010 je Tatbestand".  ...

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2022 BGBl. I S. 911
Artikel 8 4. CorStHG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Informationen aufnehmen." 15. § 270 wird aufgehoben. 16. § 272a wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ...