Änderung § 344a KAGB vom 10.07.2015

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§ 344a KAGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.07.2015 geltenden Fassung
§ 344a KAGB n.F. (neue Fassung)
in der am 10.07.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 344a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 344a Übergangsvorschrift zum Kleinanlegerschutzgesetz


vorherige Änderung

 


§ 45 Absatz 3 Satz 3 und § 123 Absatz 1 Satz 2 in der Fassung des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 (BGBl. I S. 1114) sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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