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Zitierungen von § 23 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 KAGB Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
...  3. der Bundesanstalt Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung der Erlaubnis nach § 23 Nummer 2 bis 11 rechtfertigen würden, 4. die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft auch über ...
§ 40 KAGB Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder (vom 30.12.2023)
... die Kapitalverwaltungsgesellschaft über neue Geschäftsleiter verfügt, die den in § 23 Nummer 3 genannten Anforderungen genügen. § 45c Absatz 6 und 7 des Kreditwesengesetzes ...
§ 50 KAGB Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... einer OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die EU-OGAW verwaltet, sind die §§ 1 bis 43 sowie die im Herkunftsmitgliedstaat des EU-OGAW anzuwendenden Vorschriften, die Artikel 19 ...
§ 58 KAGB Erteilung der Erlaubnis für eine ausländische AIF-Verwaltungsgesellschaft (vom 02.08.2021)
... über den Europäischen Wirtschaftsraum zu vertreiben beabsichtigt; 3. § 23 Nummer 7 findet keine Anwendung; 4. ein Erlaubnisantrag gilt als vollständig, wenn ...
§ 343 KAGB Übergangsvorschriften für inländische und EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften (vom 16.08.2021)
... Satz 2 vorgesehenen Frist einen Erlaubnisantrag stellen oder denen die Erlaubnis gemäß § 23 versagt wurde, können mit Zustimmung von Anlegern, die mehr als 50 Prozent der Anteile des ...
§ 345 KAGB Übergangsvorschriften für offene AIF und AIF-Verwaltungsgesellschaften, die offene AIF verwalten, die bereits nach dem Investmentgesetz reguliert waren (vom 22.12.2018)
... Bundesanstalt den Vertrieb untersagt hat, 2. wenn die Bundesanstalt die Erlaubnis nach § 23 versagt hat, 3. mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Anlagebedingungen ... hinzuweisen. Das Vertriebsrecht erlischt, wenn die Erlaubnis gemäß § 23 versagt wird. (7) Für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des ...
§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... für die Verwaltung dieser geschlossenen inländischen AIF nur die §§ 1 bis 43, 53 bis 67, 80 bis 90, 158 Satz 1 in Verbindung mit § 135 Absatz 6 und 8, § 158 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 4 WpIGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... 17 Absatz 1 Nummer 2 oder 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes" eingefügt. 7. In § 23 Nummer 1 werden nach den Wörtern „das Anfangskapital" die Wörter „nach § 25 ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 12 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Absatz 1 und 2, § 22a Absatz 1 und 2 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach Absatz 6 und § 23 " durch die Wörter „§ 34 Absatz 1 und 2, § 35 Absatz 1 und 2 in ...