Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 40 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 KAGB Sofortige Vollziehbarkeit (vom 19.12.2014)
... von § 5 Absatz 5a, der §§ 6, 14, 15, 16, 19 Absatz 2 und 3, §§ 39, 40 , 41, 42, 44 Absatz 5, § 68 Absatz 7, § 113 Absatz 2 und 3, § 311 Absatz 1 und 3 ...
§ 11 KAGB Besondere Vorschriften für die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Verwaltung und grenzüberschreitendem Vertrieb von AIF (vom 02.08.2021)
... geeignete Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 5, 40 bis 42, 339 und 340, ergreifen, um die Verstöße zu ahnden oder weitere ...
§ 44 KAGB Registrierung und Berichtspflichten (vom 30.12.2023)
... die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Kapitalverwaltungsgesellschaften untersagen. § 40 Absatz 2 findet entsprechend Anwendung. (5a) Die Registrierung erlischt, wenn die ...
§ 50 KAGB Besonderheiten für die Verwaltung von EU-OGAW durch OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... einer OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft, die EU-OGAW verwaltet, sind die §§ 1 bis 43 sowie die im Herkunftsmitgliedstaat des EU-OGAW anzuwendenden Vorschriften, die Artikel 19 ...
§ 340 KAGB Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2023)
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 40 Absatz 1 oder 3 Satz 1 , § 113 Absatz 3, § 119 Absatz 5, § 128 Absatz 4, § 147 Absatz 5 oder § ...
§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... für die Verwaltung dieser geschlossenen inländischen AIF nur die §§ 1 bis 43, 53 bis 67, 80 bis 90, 158 Satz 1 in Verbindung mit § 135 Absatz 6 und 8, § 158 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
... Verlangen der Ab- berufung und Untersagung der Ausübung der Tätigkeit ( § 40 Absatz 1 , § 44 Absatz 5 Satz 2, § 113 Absatz 3, § 119 Absatz 5, § 128 Absatz 4, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
...  Verlangen der Abberufung und Untersagung der Ausübung der Tä- tigkeit ( § 40 Absatz 1 , § 44 Absatz 5 Satz 2, § 113 Absatz 3, § 119 Absatz 5, § 128 Absatz 4, ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... bei der Verwaltung von Entwicklungsförderungsfonds". b) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „§ 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter ... b) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst: „ § 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder". c) Nach ... eingefügt. cc) Der bisherige Satz 7 wird aufgehoben. 16. § 40 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 40 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Aufsichtsorganmitglieder". b) ... wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe „ § 40 Absatz 1" die Wörter „oder 3 Satz 1" eingefügt. b) Absatz 2 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... werden kann,". d) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6. 17. § 40 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird das Wort „; ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 12 KrZwMGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Gegenstand der Prüfung nach den Absätzen 3 und 4" eingefügt. 3. § 40 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 12. FinDAGKostVÄndV
...  4.1.2.5 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter ( § 40 Absatz 1 , § 44 Absatz 1 KAGB)   4.1.2.5.1 Verlangen der ... 4.1.2.5.2 Untersagung der Ausübung seiner Tätigkeit ( § 40 Absatz 1 KAGB )   4.1.2.5.2.1 für eine ...