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Zitierungen von § 95 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 KAGB Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 51 Absatz 4 die §§ 68 bis 79, 91 bis 123, 162 bis 213, 294 Absatz 1, §§ 297, 306, 312 bis 313a *) entsprechend ...
§ 54 KAGB Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend anzuwenden. (6) Die §§ 24c, 25h und 25j ...
§ 66 KAGB Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend ...
§ 139 KAGB Rechtsform (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF dürfen auch als Sondervermögen aufgelegt werden; die §§ 92 bis 97, 99 bis 107 und 144 Satz 4, 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b gelten ...
§ 358 KAGB Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1 (vom 10.06.2021)
... nach Satz 2 verbrieften Rechte sind zum 1. Januar 2017 stattdessen gemäß § 95 Absatz 2 zu verbriefen. Die bisherigen Eigentümer der kraftlosen Anteilscheine werden ihren ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV)
V. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 868
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)
V. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1882
§ 7 eWpRV Wesentlicher Inhalt des Rechts und eindeutige Wertpapierkennnummer gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 1 oder § 17 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
...  (2) Bei elektronischen Anteilscheinen gemäß § 95 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs erfolgt die Angabe des wesentlichen Inhalts des Rechts durch Bezugnahme auf die Anlagebedingungen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Spezial-AIF dürfen auch als Sondervermögen aufgelegt werden; die §§ 92 bis 97, 99 bis 107 und 144 Satz 4, 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b gelten ...

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 10 eWpGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 95 wird wie folgt gefasst: „§ 95 Anteilscheine; ... geändert: a) Die Angabe zu § 95 wird wie folgt gefasst: „ § 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung". b) In der Angabe zu § 358 wird ... b) In der Angabe zu § 358 wird die Angabe „ § 95 Absatz 1" durch die Angabe „§ 95 Absatz 2" ersetzt. 2. § 95 ... der Angabe zu § 358 wird die Angabe „§ 95 Absatz 1" durch die Angabe „ § 95 Absatz 2" ersetzt. 2. § 95 wird wie folgt geändert: a) Die ... 95 Absatz 1" durch die Angabe „§ 95 Absatz 2" ersetzt. 2. § 95 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 95 Anteilscheine; Verordnungsermächtigung". b) Absatz 1 wird durch die ... 3. In § 358 in der Überschrift und in Absatz 3 Satz 3 wird jeweils die Angabe „ § 95 Absatz 1" durch die Angabe „§ 95 Absatz 2" ... in Absatz 3 Satz 3 wird jeweils die Angabe „§ 95 Absatz 1" durch die Angabe „ § 95 Absatz 2" ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Folgende Angabe wird angefügt: „§ 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 1 und § 97 Absatz 1". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) ... b) Die bisherigen Absätze 5 bis 8 werden die Absätze 4 bis 7. 36. In § 95 Absatz 1 Satz 3 werden nach den Wörtern „Lauten sie" die Wörter „auf den Inhaber, sind ... § 358 wird angefügt: „§ 358 Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 1 und § 97 Absatz 1 (1) Für in Sammelverwahrung befindliche ... nach Satz 2 verbrieften Rechte sind zum 1. Januar 2017 stattdessen gemäß § 95 Absatz 1 zu verbriefen. Die bisherigen Eigentümer der kraftlosen Anteilscheine werden ihren Anteilen ...