interne Verweise§ 142 KAGB Satzung (vom 02.08.2021) ... 1. bei Publikumsinvestmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital nach den §§ 261 bis 272 und 2. bei Spezialinvestmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital nach den ...
§ 150 KAGB Gesellschaftsvertrag (vom 01.01.2024) ... 1. bei geschlossenen Publikumsinvestmentkommanditgesellschaften nach den §§ 261 bis 272 und 2. bei geschlossenen Spezialinvestmentkommanditgesellschaften nach den ...
§ 272c KAGB Anlagegrenzen, Anlagebeschränkungen (vom 02.08.2021) ... Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für einen geschlossenen Feederfonds ungeachtet von § 262 mindestens 85 Prozent des Wertes des geschlossenen Feederfonds in Anteile eines geschlossenen ... Masterfonds anzulegen. Der geschlossenen Feederfonds darf erst dann abweichend von § 262 Absatz 1 Satz 1 und 3 und Absatz 2 Satz 1 in Anteile eines geschlossenen Masterfonds anlegen, wenn die Genehmigung nach § 272a Absatz 1 ...
§ 318 KAGB Verkaufsprospekt beim Vertrieb von EU-AIF oder von ausländischen AIF an Privatanleger (vom 01.01.2023) ... Anteile oder Aktien übertragen werden können und gegebenenfalls Hinweise entsprechend § 262 Absatz 1 Satz 4 , § 262 Absatz 2 Satz 3, § 263 Absatz 5 Satz 2 und gegebenenfalls einen Hinweis, in ... werden können und gegebenenfalls Hinweise entsprechend § 262 Absatz 1 Satz 4, § 262 Absatz 2 Satz 3 , § 263 Absatz 5 Satz 2 und gegebenenfalls einen Hinweis, in welcher Weise ihre freie ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für einen geschlossenen Feederfonds ungeachtet von § 262 mindestens 85 Prozent des Wertes des geschlossenen Feederfonds in Anteile eines geschlossenen ... geschlossenen Masterfonds anzulegen. Der geschlossenen Feederfonds darf erst dann abweichend von § 262 Absatz 1 Satz 1 und 3 und Absatz 2 Satz 1 in Anteile eines geschlossenen Masterfonds anlegen, wenn die Genehmigung nach § 272a Absatz 1 ...
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... nach den Wörtern „und gegebenenfalls" die Wörter „Hinweise entsprechend § 262 Absatz 1 Satz 4 , § 262 Absatz 2 Satz 2, § 263 Absatz 5 Satz 2 und gegebenenfalls" ... gegebenenfalls" die Wörter „Hinweise entsprechend § 262 Absatz 1 Satz 4, § 262 Absatz 2 Satz 2 , § 263 Absatz 5 Satz 2 und gegebenenfalls" eingefügt. 59. § 320 ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... „§ 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263 § 353b Übergangsvorschriften zu § 285 Absatz 3". ... Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen," ersetzt. 62. § 262 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter ... 8 und 9" ersetzt. 77. In § 318 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „ § 262 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „§ 262 Absatz 2 Satz 3" ersetzt. 78. ... Satz 3 werden die Wörter „§ 262 Absatz 2 Satz 2" durch die Wörter „ § 262 Absatz 2 Satz 3" ersetzt. 78. In § 330 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c werden die ... eingefügt: „§ 353a Übergangsvorschriften zu den §§ 261, 262 und 263 Auf geschlossene inländische Publikums-AIF, die vor dem 18. März ... Publikums-AIF, die vor dem 18. März 2016 aufgelegt wurden, sind § 261 Absatz 4, § 262 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 263 Absatz 1 und 4 in der bis zum 17. März 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Dies ...
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 19.06.2022 BGBl. I S. 911
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