interne Verweise§ 295 KAGB Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften (vom 02.08.2021) ... dieses Gesetzes ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der §§ 317 bis 320 erfüllt sind. Die Verwaltungsgesellschaften, die AIF verwalten, die die ... 321, 323, 329, 330 oder 330a oder b) nach den Voraussetzungen der §§ 317 bis 320; 2. ab dem Zeitpunkt, auf den in Nummer 1 verwiesen wird, a) nach ... 321 bis 328 oder § 330a oder b) nach den Voraussetzungen der §§ 317 bis 320. Absatz 2 Satz 2 und 5 gilt entsprechend. (4) Werden im ...
§ 305 KAGB Widerrufsrecht (vom 15.12.2023) ... Frist von zwei Wochen bei der Verwaltungsgesellschaft oder einem Repräsentanten im Sinne des § 319 in Textform widerruft; dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile oder Aktien verkauft ...
§ 314 KAGB Untersagung des Vertriebs (vom 02.08.2021) ... die der Bundesanstalt im Rahmen der Pflicht zur Bekanntmachung des gesetzlichen Vertreters nach § 319 Absatz 3 entstanden sind, trotz Mahnung nicht erstattet werden oder eine Gebühr, die für die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Zitate in aufgehobenen TitelnInvestmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 17 InvStG Repräsentant (vom 24.12.2013) ... ausländischen Investmentgesellschaft im Sinne des § 317 Absatz 1 Nummer 4 und § 319 des Kapitalanlagegesetzbuchs gilt nicht als ständiger Vertreter im Sinne des § 49 Abs. 1 ...
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