Zitierungen von § 344 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 344 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... 271, 272, 274, 285 Absatz 2 und 3, §§ 286 bis 292, 300, 303, 308 und 339 bis 344 , 352 bis 354 entsprechend; sofern allerdings der Gesellschaftsvertrag oder eine sonstige ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... die Wörter „in anderen Vertragsstaaten" ersetzt. d) In der Angabe zu § 344 werden nach dem Wort „AIF-Verwaltungsgesellschaften" die Wörter „und ... Landwirtschaft und" durch das Wort „für" ersetzt. 69. § 344 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach den Wörtern ...

Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Artikel 10 KlASG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 344 die folgende Angabe eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift zum ... mit veränderlichem Kapital entsprechend anzuwenden." 5. Nach § 344 wird folgender § 344a eingefügt: „§ 344a Übergangsvorschrift ...


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