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Zitierungen von § 352a KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 352a KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 353 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF (vom 01.08.2022)
... 271, 272, 274, 285 Absatz 2 und 3, §§ 286 bis 292, 300, 303, 308 und 339 bis 344, 352 bis 354 entsprechend; sofern allerdings der Gesellschaftsvertrag oder eine sonstige Vereinbarung, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
G. v. 15.07.2014 BGBl. I S. 934
Artikel 2 FiMaAnpG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... zu Kapitel 7 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353". 2. § 1 wird wie ... 70. Nach der Überschrift von Kapitel 7 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 wird der folgende § 352a eingefügt: „§ 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von ... 7 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 wird der folgende § 352a eingefügt: „ § 352a Definition von geschlossenen AIF im Sinne von § 353 Abweichend von § 1 ...