Zitierungen von § 100b KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 100b KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7b KAGB Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung (vom 16.04.2026)
... 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 87, § 96 Absatz 2 Satz 3, § 100 Absatz 3 Satz 1, § 100b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 4 , § 110 Absatz 4, § 163 Absatz 1 Satz 1, § 117 Absatz 5 Satz 3, § 171 Absatz 1 ...
§ 52 KAGB Besonderheiten für die Verwaltung inländischer OGAW durch EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften (vom 16.04.2026)
... verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach § 51 Absatz 4 die §§ 68 bis 79, 91 bis 123, 162 bis 213, 294 Absatz 1, §§ 297, 306, 312 bis 313a *) entsprechend ...
§ 54 KAGB Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland (vom 16.04.2026)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend anzuwenden. (6) Die §§ 24c, 25h und 25j ...
§ 66 KAGB Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist (vom 02.08.2021)
... Spezial-AIF verwaltet, sind ungeachtet der Anforderungen nach Absatz 4 die §§ 80 bis 161 und 273 bis 292c entsprechend ...
§ 112 KAGB Verwaltung und Anlage (vom 18.03.2016)
...  Im Fall der Bestellung einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b entsprechend anzuwenden. (2) Eine intern verwaltete ...
§ 117 KAGB Teilgesellschaftsvermögen; Verordnungsermächtigung (vom 16.04.2026)
... Übertragung auf eine andere Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital gilt § 100b entsprechend. (9) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, ...
§ 129 KAGB Verwaltung und Anlage (vom 01.01.2024)
... Im Fall der Bestellung einer anderen externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 und 3 entsprechend ...
§ 139 KAGB Rechtsform (vom 16.04.2026)
... Investmentvermögen als Sondervermögen aufgelegt, gelten die §§ 92 bis 97, 99 bis 102, 104 bis 107 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 4 und 5 sowie § 144 Satz 4, 5 Nummer 1 ...
§ 144 KAGB Verwaltung und Anlage (vom 18.03.2016)
... Fall der Bestellung einer anderen externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b Absatz 1, 3 und 4 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Übertragung bei ...
§ 154 KAGB Verwaltung und Anlage (vom 16.04.2026)
... Im Fall der Bestellung einer anderen externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b Absatz 1, 3 und 4 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Übertragung bei ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 139
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 16.04.2026)
... § 87 Satz 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 und 2 KAGB; § 80 Absatz 4 KAGB; § 100b Absatz 4 KAGB )   15.1.3.1.1 wenn die OGAW-Verwahrstelle bereits ... oder eines Gesellschaftsvermögens (§ 100 Absatz 3 KAGB; § 100b Absatz 1 Satz 1 KAGB ; § 112 Absatz 1 Satz 5 Nummer 2 Buchstabe a KAGB; § 129 Absatz 2, § 144 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
... § 87 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 und 2 KAGB; § 80 Absatz 4 KAGB; § 100b Absatz 4 KAGB)   4.1.3.1.1 wenn die Verwahrstelle oder der ... gens oder eines Gesellschaftsvermögens (§ 100 Absatz 3 KAGB; § 100b Absatz 1 Satz 1 KAGB; § 112 Absatz 1 Satz 5 Nummer 2 Buchstabe a KAGB; § 129 Absatz 2, ...

Fondsrisikobegrenzungsgesetz
G. v. 09.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 97
Artikel 1 FoRiBG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs 1)
... Übertragung auf eine andere Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital gilt § 100b entsprechend." 56. In § 133 Absatz 1 Satz 5 wird die Angabe „§ 98 ... Investmentvermögen als Sondervermögen aufgelegt, gelten die §§ 92 bis 97, 99 bis 102, 104 bis 107 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 4 und 5 sowie § 144 Satz 4, 5 Nummer 1 ...
Artikel 12 FoRiBG Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
... § 87 Satz 1 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 und 2 KAGB; § 80 Absatz 4 KAGB; § 100b Absatz 4 KAGB )   15.1.3.1.1 wenn die OGAW-Verwahrstelle bereits ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... die Wörter „oder Infrastruktur-Sondervermögen" eingefügt. 34. § 100b Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für ... dürfen auch als Sondervermögen aufgelegt werden; die §§ 92 bis 97, 99 bis 107 und 144 Satz 4, 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b gelten ...
Artikel 2 FoStoG Weitere Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 87, § 96 Absatz 2 Satz 3, § 100 Absatz 3 Satz 1, § 100b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 4 , § 110 Absatz 4, § 163 Absatz 1 Satz 1, § 117 Absatz 5 Satz 3, § 171 Absatz 1 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... g) Nach der Angabe zu § 100a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 100b Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft". h) Nach der ... des Eingangs der Anzeige zu bestätigen." 39. Nach § 100a wird folgender § 100b eingefügt: „§ 100b Übertragung auf eine andere ... 39. Nach § 100a wird folgender § 100b eingefügt: „ § 100b Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft (1) Anstelle der ... „Im Fall der Bestellung einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b entsprechend anzuwenden." 43. § 113 wird wie folgt geändert:  ... „Im Fall der Bestellung einer anderen externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 und 3 entsprechend anzuwenden." 49. In § 140 Absatz 3 wird die Angabe „§ ... „Im Fall der Bestellung einer anderen externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b Absatz 1, 3 und 4 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Übertragung bei ... „Im Fall der Bestellung einer anderen externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist § 100b Absatz 1, 3 und 4 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Übertragung bei ...


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