interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 1 FoStoG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... c) Nach der Angabe zu § 159 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 159a Feststellung des Jahresabschlusses". d) Nach der Angabe zu § 260 werden die ... „Protokoll in Textform" ersetzt. 47. Nach § 159 wird folgender § 159a eingefügt: „§ 159a Feststellung des Jahresabschlusses Der ... 47. Nach § 159 wird folgender § 159a eingefügt: „ § 159a Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss einer geschlossenen ... 362 Übergangsvorschrift zum Fondsstandortgesetz § 148 Absatz 1 und die §§ 159a , 160 Absatz 1 in der ab dem 2. August 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf ...
Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2570
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