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Zitierungen von § 364 KAGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 364 KAGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 26 DiRUG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... führende Stelle". b) Folgende Angabe wird angefügt: „ § 364 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie".  ... 16. August 2021 geltenden Fassung ist nicht anzuwenden." 5. Folgender § 364 wird angefügt: „§ 364 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur ... nicht anzuwenden." 5. Folgender § 364 wird angefügt: „ § 364 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie Die ...