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§ 3 - FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (FCKWHalonVerbV k.a.Abk.)

V. v. 06.05.1991 BGBl. I S. 1090; aufgehoben durch § 9 V. v. 13.11.2006 BGBl. I S. 2638
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 8053-6-17 Sonstige Vorschriften
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§ 3 Kältemittel



(1) Es ist verboten, Kältemittel mit einem Massengehalt von insgesamt mehr als 1 vom Hundert der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Stoffe in den Verkehr zu bringen oder zu verwenden.

(2) Es ist verboten, Erzeugnisse, die in Absatz 1 genannte Kältemittel enthalten, herzustellen oder in den Verkehr zu bringen.



 

Zitierungen von § 3 FCKW-Halon-Verbots-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FCKWHalonVerbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FCKWHalonVerbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 FCKWHalonVerbV Kennzeichnung
... Druckgaspackungen nach § 2 Abs. 3, Kältemittel nach § 3 in Gebinden, Erzeugnisse nach § 3 Abs. 2, Dämmstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und ... nach § 2 Abs. 3, Kältemittel nach § 3 in Gebinden, Erzeugnisse nach § 3 Abs. 2, Dämmstoffe nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und Reinigungs- und Lösungsmittel nach ...
§ 8 FCKWHalonVerbV Betrieb, Instandhaltung, Außerbetriebnahme, Rücknahmeverpflichtung
... und bei Außerbetriebnahme von Erzeugnissen, die Kältemittel nach § 3 oder Löschmittel nach § 6 enthalten, entgegen dem Stand der Technik die in ihnen ... und die Außerbetriebnahme von Erzeugnissen, die Kältemittel nach § 3 oder Löschmittel nach § 6 enthalten, sowie die Rücknahme der in § 1 Abs. 1 und ...
§ 9 FCKWHalonVerbV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... 1 Satz 1 Druckgaspackungen herstellt oder in den Verkehr bringt, 2. § 3 Abs. 1 Kältemittel in den Verkehr bringt oder verwendet, 3. § 3 ... 3 Abs. 1 Kältemittel in den Verkehr bringt oder verwendet, 3. § 3 Abs. 2 Erzeugnisse, die in § 3 Abs. 1 genannte Kältemittel enthalten, herstellt oder in ... bringt oder verwendet, 3. § 3 Abs. 2 Erzeugnisse, die in § 3 Abs. 1 genannte Kältemittel enthalten, herstellt oder in den Verkehr bringt, 4.  ... oder bei Außerbetriebnahme von Erzeugnissen, die Kältemittel nach § 3 oder Löschmittel nach § 6 enthalten, entgegen dem Stand der Technik die in ihnen ...
§ 10 FCKWHalonVerbV Übergangsvorschriften
... des § 2 in den Verkehr gebracht werden. (2) Kältemittel nach § 3 Abs. 1 dürfen zum Zweck der Verwendung in Erzeugnissen, die vor dem Inkrafttreten des § ... Abs. 1 dürfen zum Zweck der Verwendung in Erzeugnissen, die vor dem Inkrafttreten des § 3 hergestellt worden sind, bis zur Außerbetriebnahme der Erzeugnisse hergestellt, in den ... Kältemittel sind vom Umweltbundesamt bekanntzugeben. (3) Erzeugnisse nach § 3 Abs. 2 sowie Schaumstoffe und Erzeugnisse nach § 4, die vor dem Inkrafttreten des Verbots der ...
§ 11 FCKWHalonVerbV Inkrafttreten
... sechsten Kalendermonats § 8 Abs. 2; 2. am 1. Januar 1992 § 3 , vorbehaltlich der Regelung in Nummer 4, für Erzeugnisse, die diese Kältemittel ab einer ... § 1 Abs. 2 genannte Stoff verwendet wird; 4. am 1. Januar 1994 § 3 für mobile Kälteanlagen, die diese Kältemittel ab einer Menge von 5 kg in ... von Kältemitteln in solchen Erzeugnissen; 5. am 1. Januar 1995 § 3 für Erzeugnisse, die diese Kältemittel zu weniger als 5 kg in geschlossenen ... diesen, jedoch keinen in § 1 Abs. 1 genannten Stoff enthalten, die Vorschriften des § 3 für die Verwendung in geschlossenen Kreisläufen, § 4 Abs. 1 Nr. 2 und 4 sowie Abs. ...