Der Arbeitgeber ist abweichend von §
16 Absatz 2 Satz 1 des
Arbeitszeitgesetzes verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit sowie den Ausgleich der Mehrarbeit über acht Stunden und die Ersatzruhetage für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung täglich aufzuzeichnen.
§ 18 Offshore-ArbZV Ordnungswidrigkeiten ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gewährt, 5. entgegen § 8 , auch in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 4, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder ...