Nach Artikel
2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel
22 des
Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) vom
27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1858) wird bekannt gemacht, dass der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 am 4. Juli 2013 in Kraft getreten ist.