Artikel 3 - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (AufbhGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Mai 2013 InsoAntrAufschG

(gesamter Text siehe Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz)

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AufbhGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufbhGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 AufbhGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (3) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 30. Mai 2013 in Kraft und am 1. April 2014 außer Kraft. (4) ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed