Artikel 5 - Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (AufbhGEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 1. Januar 2014 EntflechtGVO mWv. 1. April 2014 InsoAntrAufschG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

(3) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 30. Mai 2013 in Kraft und am 1. April 2014 außer Kraft.

(4) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchführung des Entflechtungsgesetzes vom 18. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3222) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. Juli 2013.



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