§ 12 - MAD-Gesetz (MADG)

Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-5 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
| |

§ 12 Verfahrensregeln für die Übermittlung von Informationen


§ 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

Für die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz finden die §§ 23 bis 25, 25c und 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechende Anwendung.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts G. v. 22. Dezember 2023 BGBl. 2023 I Nr. 413 m.W.v. 30. Dezember 2023

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 12 MADG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2023Artikel 2 Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 12 MADG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 MADG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MADG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 MADG Besondere Auslandsverwendungen
... weitere Verarbeitung und Nutzung der Informationen nach den §§ 4 bis 8 und 10 bis 12. Im Ausland sind besondere Formen der Datenerhebung nach § 5 außerhalb der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
G. v. 20.04.1994 BGBl. I S. 867; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
§ 36 SÜG Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes (vom 30.12.2023)
... §§ 14 und 23 Absatz 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes auch in Verbindung mit § 12 des MAD-Gesetzes und § 18 des BND-Gesetzes sowie die §§ 1, 8 und § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 6 des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097
Artikel 3 DSAnpUG-EU Änderung des MAD-Gesetzes
... Namen," die Wörter „das Geburtsdatum," eingefügt. 4. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Unabhängige ...
Artikel 5 DSAnpUG-EU Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... und die §§ 14 und 23 Nummer 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes auch in Verbindung mit § 12 des MAD-Gesetzes und § 31 des BND-Gesetzes sowie die §§ 1, 8 und § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 6 des ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 18 11. ZustAnpV Änderung des MAD-Gesetzes
...  In § 4a Satz 1, den §§ 9, 11 Absatz 1 Satz 2 und § 12 des MAD-Gesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2977), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. ...

Gesetz zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 413
Artikel 2 NDRefG I Änderung des MAD-Gesetzes
... 18 Absatz 1a Satz 2 bis 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend." 3. In § 12 wird die Angabe „§§ 23 bis 26" durch die Wörter „§§ 23 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed