Zitierungen von Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 5. EdWBeitrVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. EdWBeitrVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1035
Eingangsformel 6. EdWBeitrVÄndV
... Juli 2013 (BGBl. I S. 2178) geändert und § 7b der EdW-Beitragsverordnung durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 2435) eingefügt worden ist, verordnet ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 05.12.2016 BGBl. I S. 2821
Eingangsformel 7. EdWBeitrVÄndV
... 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 786) geändert und § 7b der EdW-Beitragsverordnung durch Artikel 1 Nummer 12 der Verordnung vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 2435) eingefügt worden ist, verordnet ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
V. v. 16.07.2014 BGBl. I S. 1035
Artikel 1 6. EdWBeitrVÄndV Änderung der EdW-Beitragsverordnung
... EdW-Beitragsverordnung vom 19. August 1999 (BGBl. I S. 1891), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 2435) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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