Auf Grund des §
13 Absatz 1 Nummer 4 des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
In §
1 Absatz 1b der
BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
30. November 2011 (BGBl. I S. 2404) werden die Wörter „72 Monate" durch die Wörter „96 Monate" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Juli 2013.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ilse Aigner