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§ 34 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-mDFm/EloAufklBundV)

V. v. 20.02.2002 BGBl. I S. 935; aufgehoben durch § 73 V. v. 14.01.2021 BGBl. I S. 79
Geltung ab 01.03.2002; FNA: 2030-7-14-1 Beamte
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§ 34 Bewertung von Prüfungsleistungen



(1) Die Leistungen werden mit folgenden Noten und Rangpunkten bewertet:

sehr gut (1)
15 bis 14 Punkte
eine Leistung, die den Anforderun-
gen in besonderem Maße entspricht,
gut (2)
13 bis 11 Punkte
eine Leistung, die den Anforderun-
gen voll entspricht,
befriedigend (3)
10 bis 8 Punkte
eine Leistung, die im Allgemeinen
den Anforderungen entspricht,
ausreichend (4)
7 bis 5 Punkte
eine Leistung, die zwar Mängel auf-
weist, aber im Ganzen den Anforde-
rungen noch entspricht,
mangelhaft (5)
4 bis 2 Punkte
eine Leistung, die den Anforderun-
gen nicht entspricht, jedoch erken-
nen lässt, dass die notwendigen
Grundkenntnisse vorhanden sind
und die Mängel in absehbarer Zeit
behoben werden könnten,
ungenügend (6)
1 bis 0 Punkte
eine Leistung, die den Anforderun-
gen nicht entspricht und bei der
selbst die Grundkenntnisse so lü-
ckenhaft sind, dass die Mängel in
absehbarer Zeit nicht behoben wer-
den könnten.


Durchschnittspunktzahlen werden aus den Rangpunkten errechnet; sie werden auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma ohne Auf- oder Abrundung berechnet.

(2) Bei der Bewertung schriftlicher Leistungen werden den für die Leistung maßgebenden Anforderungen ihrer Anzahl, Zusammensetzung und Schwierigkeit entsprechend Leistungspunkte zugeteilt. Soweit eine Anforderung erfüllt ist, wird die entsprechende Anzahl von Punkten der Leistung zugerechnet. Bei der Bewertung werden neben der fachlichen Leistung die Gliederung und Klarheit der Darstellung und die Gewandtheit des Ausdrucks angemessen berücksichtigt.

(3) Die Note "ausreichend" setzt voraus, dass der Anteil der erreichten Leistungspunkte 50 vom Hundert der erreichbaren Gesamtpunktzahl beträgt.

(4) Die Leistungspunkte werden einer gleichmäßigen Steigerung des Anforderungsgrades entsprechend wie folgt nach ihrem Vom-Hundert-Anteil an der erreichbaren Gesamtpunktzahl den Rangpunkten zugeordnet:

Vom-Hundert-Anteil
der Leistungspunkte
Rangpunkte
100 bis 93,7 15
unter 93,7 bis 87,5 14
unter 87,5 bis 83,4 13
unter 83,4 bis 79,2 12
unter 79,2 bis 75,0 11
unter 75,0 bis 70,9 10
unter 70,9 bis 66,7 9
unter 66,7 bis 62,5 8
unter 62,5 bis 58,4 7
unter 58,4 bis 54,2 6
unter 54,2 bis 50,0 5
unter 50,0 bis 41,7 4
unter 41,7 bis 33,4 3
unter 33,4 bis 25,0 2
unter 25,0 bis 12,5 1
unter 12,5 bis 0 0.


(5) Ist nach der Art des Leistungsnachweises oder der Prüfungsarbeit die Bewertung nach Absatz 2 nicht durchführbar, werden den Grundsätzen der Absätze 3 und 4 entsprechend für den unteren Rangpunkt jeder Note typische Anforderungen festgelegt. Von diesen Anforderungen aus wird die Erteilung des der Leistung entsprechenden Rangpunktes begründet. Für die Bewertung mündlicher Leistungen gelten diese Grundsätze sinngemäß.



 

Zitierungen von § 34 LAP-mDFm/EloAufklBundV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 LAP-mDFm/EloAufklBundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mDFm/EloAufklBundV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 LAP-mDFm/EloAufklBundV Leistungsnachweise während der fachtheoretischen Ausbildung (vom 05.04.2017)
... in schriftlicher und mündlicher Form gefordert werden. Die Ergebnisse werden nach § 34 bewertet. (2) Während des Grundlehrgangs sind vier schriftliche Aufsichtsarbeiten ... angekündigt. Der Leistungsnachweis wird von der oder dem jeweiligen Lehrenden nach § 34 bewertet und der oder dem Vorgesetzten oder der Leitung der jeweiligen Verwaltungsfachschule ... und Abschlusslehrgangs aufgeführt werden. Das Zeugnis schließt mit einer nach § 34 Abs. 1 Satz 2 ermittelten Durchschnittspunktzahl. Bei der Ermittlung der Durchschnittspunktzahl werden ...
§ 22 LAP-mDFm/EloAufklBundV Bewertungen während der praktischen Ausbildung (vom 05.04.2017)
... für einen Monat zugewiesen werden, eine schriftliche oder elektronische Bewertung nach § 34 abgegeben. (2) Die Bewertung nach Absatz 1 wird auf der Grundlage eines ... die Bewertungen nach Absatz 1 aufführt. Das Zeugnis schließt mit einer nach § 34 Abs. 1 Satz 2 ermittelten Durchschnittspunktzahl. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten ...
§ 27 LAP-mDFm/EloAufklBundV Praktische Prüfung (vom 05.04.2017)
... einer vorgegebenen Zeit. (2) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 34 . Das Standardisierte Leistungsprofil für die Anwärterinnen und Anwärter der ...
§ 29 LAP-mDFm/EloAufklBundV Schriftliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... Jede Prüfungsarbeit wird von zwei Prüfenden unabhängig voneinander nach § 34 bewertet. Die oder der Zweitprüfende kann Kenntnis von der Bewertung der oder des ...
§ 31 LAP-mDFm/EloAufklBundV Mündliche Prüfung (vom 05.04.2017)
... geprüft werden. (4) Die Prüfungskommission bewertet die Leistungen nach § 34 ; die oder der Fachprüfende schlägt jeweils die Bewertung vor. Das Ergebnis der ...
§ 36 LAP-mDFm/EloAufklBundV Zeugnis
... bestanden haben, ein Prüfungszeugnis, das mindestens die Abschlussnote sowie die nach § 34 Abs. 1 Satz 2 errechnete Durchschnittspunktzahl enthält. Das Zeugnis wird durch Bescheid des ...