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Zitierungen von § 21 LAP-mDFm/EloAufklBundV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 LAP-mDFm/EloAufklBundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-mDFm/EloAufklBundV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 19 SchriftVG Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
... 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 21 Absatz 6 Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" ...
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