Die Informationen nach § 35 Absatz 2 sind in zusammengefasster Form auch in den wesentlichen Anlegerinformationen gemäß § 166 des Kapitalanlagegesetzbuches darzustellen.
... sowie das Risikoprofil des Investmentvermögens, 2. die Angaben nach § 36 , 3. eine Aufstellung der zum Berichtsstichtag im Investmentvermögen eingesetzten ...