Zitierungen von § 16 DerivateV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 DerivateV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DerivateV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 DerivateV Grundlagen und Abgrenzung
... Ansatz nach den §§ 7 bis 14 oder der einfache Ansatz nach den §§ 15 bis 22 anzuwenden. Die Methode ist in eigener Verantwortung auf Basis der Analyse des ...
§ 15 DerivateV Risikobegrenzung
... Der Anrechnungsbetrag für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 darf zu keinem Zeitpunkt den Wert des Investmentvermögens übersteigen.  ...
§ 17 DerivateV Unberücksichtigte Derivate
... der Ermittlung des Anrechnungsbetrags nach § 16 Absatz 3 dürfen unberücksichtigt bleiben: 1. Swaps, die die Entwicklung von ...
§ 19 DerivateV Anerkennung von Absicherungsgeschäften
... Bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 können Absicherungsgeschäfte berücksichtigt werden. Dem ... der Verrechnung resultierende Anrechnungsbetrag ist als absoluter Wert in die Summe nach § 16 Absatz 3 einzubeziehen. Verrechnungen dürfen nur unter der Voraussetzung erfolgen, ... werden, 3. der Anrechnungsbetrag der Derivate nach den Vorgaben des § 16 Absatz 1 Satz 1 ermittelt wird und 4. sich die Derivate beziehen auf a) den ...
§ 20 DerivateV Absicherungen bei Zinsderivaten
... Das Basiswertäquivalent ergibt sich in diesem Fall entgegen den Vorgaben aus § 16 aus der Duration des Zinsderivats dividiert durch die Zielduration des Investmentvermögens ...
§ 21 DerivateV Wiederanlage von Sicherheiten
... muss bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrags für das Marktrisiko nach § 16 Absatz 3 mit den zugehörigen Anrechnungsbeträgen einbezogen werden. ...
§ 24 DerivateV Anwendung des einfachen Ansatzes (vom 06.09.2019)
... der Ausstellergrenzen nach § 23 Absatz 1 ist grundsätzlich der einfache Ansatz nach § 16 anzuwenden. Dazu sind für die Derivate und derivativen Komponenten im Sinne des ... Sinne des § 23 Absatz 1 die Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko gemäß § 16 dem Aussteller des jeweiligen Basiswertes zuzurechnen. Sind die Voraussetzungen des ...
§ 29 DerivateV Qualitative Anforderungen
... liegen, denen die im jeweiligen Investmentvermögen angewendete Methode nach den §§ 5 bis 22 nicht oder nur unvollständig Rechnung trägt. (2) Die Stresstests ...
§ 33 DerivateV Erwerb strukturierter Produkte
... die Ermittlung der Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko gemäß § 16 und für die Einbeziehung bei der Berechnung der Auslastung der Ausstellergrenzen ... 24 in seine Komponenten zu zerlegen und als Kombination dieser Komponenten gemäß § 16 Absatz 6 auf die jeweiligen Anlagegrenzen anzurechnen. Die Zerlegung ist nachvollziehbar ...
§ 38 DerivateV Berichte über Derivate (vom 01.04.2023)
... Derivate, ihre jeweiligen Anrechnungsbeträge für das Marktrisiko nach § 7 oder § 16 , für das Emittentenrisiko nach § 23 sowie für das Kontrahentenrisiko nach § 27 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 181
Artikel 1 DerivateVÄndV
... vom 16. Juli 2013 (BGBl. I S. 2463) wird wie folgt geändert: 1. In § 16 Absatz 9 Nummer 1 wird nach dem Wort „Vermögensgegenstandes" die Angabe ...


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