Diese Verordnung regelt über die Bestimmungen des
Kapitalanlagegesetzbuches hinausgehende Einzelheiten
- 1.
- zu Inhalt, Umfang und Darstellung
- a)
- der Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichte für Sondervermögen,
- b)
- der Jahresabschlüsse und Lageberichte, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Liquidationsberichte von Investmentaktiengesellschaften und
- c)
- der Jahresberichte, Zwischen-, Auflösungs- und Liquidationsberichte von Investmentkommanditgesellschaften sowie
- 2.
- zur Bewertung von Vermögensgegenständen.