Abschnitt 4 - Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV)

V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2483 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 2 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Geltung ab 22.07.2013; FNA: 7612-3-5 Investmentwesen
|
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 35 Übergangsregelungen
§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Abschnitt 4 Schlussvorschriften

§ 35 Übergangsregelungen



(1) Die Vorschriften der Abschnitte 1 und 2 sind auf Investmentvermögen erstmals zu dem Abschlussstichtag anzuwenden, der auf das Inkrafttreten der nach den §§ 345, 351 oder des § 353 des Kapitalanlagegesetzbuches anzupassenden Anlagebedingungen folgt. Im Falle des § 355 Absatz 2 Satz 3 des Kapitalanlagegesetzbuches sind die Vorschriften der Abschnitte 1 und 2 auf OGAW erstmals zu dem Abschlussstichtag anzuwenden, der auf die Anpassung der Anlagebedingungen folgt.

(2) Auf Immobilien, die am 23. Dezember 2009 in einem Sondervermögen gehalten wurden, ist § 30 Absatz 2 Nummer 2 erstmals ab dem 23. Dezember 2014 anzuwenden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften sind verpflichtet, in der Zeit zwischen dem 23. Dezember 2009 und dem 23. Dezember 2014 linear Rückstellungen für Zwecke der Steuern im Sinne des § 30 Absatz 2 Nummer 2 in den Sondervermögen aufzubauen.

(3) Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf vor dem 22. Juli 2013 bestehende geschlossene Investmentvermögen, auf die die Rechnungslegungsvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches anzuwenden sind, mit der Maßgabe anwendbar, dass Anschaffungsnebenkosten kumuliert auszuweisen sind.

(4) Die Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung vom 16. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3871), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1278) geändert worden ist, ist in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung auf die am 21. Juli 2013 bestehenden Kapitalanlagegesellschaften, Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften anzuwenden, soweit für diese nach den Übergangsvorschriften der §§ 345 bis 350 und 355 des Kapitalanlagegesetzbuches weiterhin die Vorschriften des Investmentgesetzes anwendbar sind.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 36 ändert mWv. 22. Juli 2013 InvRBV

Diese Verordnung tritt am 22. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung vom 16. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3871), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Juni 2011 (BGBl. I S. 1278) geändert worden ist, außer Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

König



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed