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Frühere Fassungen von § 2 BioStoffV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 16.05.2026 | Artikel 2 Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 und zur Änderung der Biostoffverordnung vom 11.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 136 |
| aktuell vorher | 01.10.2021 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen vom 21.07.2021 BGBl. I S. 3115 |
| aktuell | vor 01.10.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10805/al183398.htm
