interne Verweise§ 2 BBPlG Gekennzeichnete Vorhaben (vom 01.01.2023) ... Vorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung sind nach Maßgabe des § 3 als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern. (6) Die im ...
Zitat in folgenden NormenNetzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 7 NABEG Festlegung des Untersuchungsrahmens (vom 29.12.2023) ... oder schriftlich erörtert werden. Für die schriftliche Erörterung ist § 3 Absatz 3 des Bundesbedarfsplangesetzes entsprechend anzuwenden. Die Bundesnetzagentur ist an den Antrag des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 25.02.2021 BGBl. I S. 298
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2490
Artikel 7 EnLBRÄndG Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes ... Vorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung sind nach Maßgabe des § 3 als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern. (6) Die im ... 4 als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden." 2. § 3 wird durch folgende §§ 3 bis 5 ersetzt: „§ 3 Erdkabel für ... betrieben oder geändert werden." 2. § 3 wird durch folgende §§ 3 bis 5 ersetzt: „§ 3 Erdkabel für Leitungen zur ... 2. § 3 wird durch folgende §§ 3 bis 5 ersetzt: „§ 3 Erdkabel für Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (1) ... Absatz 2 bis 6 und die gewonnenen Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln nach den §§ 3 und 4 zu berichten." 3. Der bisherige § 4 wird § 6. 4. Die ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
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