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Artikel 2 - Achter Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen (8. OrdenErl k.a.Abk.)

E. v. 22.09.2002 BGBl. I S. 3748
Geltung ab 01.10.2002; FNA: 1134-17 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Zitierungen von Artikel 2 Achter Erlass über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 8. OrdenErl verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. OrdenErl selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 8. OrdenErl Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002"
... die Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002". Artikel 2 Gestaltung (1) Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden, silberfarbenen Medaille. Sie ... Zeichen der allgemeinen Anerkennung kann das Ehrenzeichen nach Maßgabe von Artikel 2 sowie als Rosette in den Farben des Medaillenbandes an der linken Brustseite getragen werden. ...