Artikel 5 - Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze (2. NABEEG k.a.Abk.)

G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2543, 2014 I 148, 271
Geltung ab 27.07.2013, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. März 2014 BBPlG mWv. 8. Januar 2014

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(2) In Artikel 1 tritt § 1 in Verbindung mit den Nummern 29 und 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes an dem Tag in Kraft, an dem die nach § 14b Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche strategische Umweltprüfung für die dort bezeichneten Vorhaben abgeschlossen ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 18. Februar 2014 (BGBl. I S. 148) ist die Nummer 33 der Anlage am 8. Januar 2014 und gemäß B. v. 17. März 2014 (BGBl. I S. 271) ist Nummer 29 der Anlage am 7. März 2014 in Kraft getreten.
**)
Die Verkündung erfolgte am 26. Juli 2013.


Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes B. v. 17. März 2014 BGBl. I S. 271 m.W.v. 7. März 2014

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Frühere Fassungen von Artikel 5 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.03.2014 (31.03.2014)Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes
vom 17.03.2014 BGBl. I S. 271
aktuell vorher 08.01.2014 (26.02.2014)Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes
vom 18.02.2014 BGBl. I S. 148
aktuellvor 08.01.2014 (26.02.2014)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 5 Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. NABEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. NABEEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes
B. v. 17.03.2014 BGBl. I S. 271
Bekanntmachung BBPlGInkrB
... Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus ... in Verbindung mit der Nummer 29 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus ...

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von § 1 in Verbindung mit Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes
B. v. 18.02.2014 BGBl. I S. 148
Bekanntmachung BBPlGInkrB
... Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus ... in Verbindung mit der Nummer 33 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus ...


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