Artikel 2 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-FahrgRBusGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2013 EU-VSchDG § 2, § 3, § 9, § 11

Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
das Eisenbahn-Bundesamt im Fall eines Verdachts eines innergemeinschaftlichen Verstoßes gegen die in den Nummern 18 und 19 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 genannten Rechtsakte und die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften,".

2.
In § 3 Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Nr. 2 bis 5" durch die Angabe „§ 2 Nummer 2 bis 6" ersetzt.

3.
In § 9 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 2 Nr. 1, 2 oder 3" durch die Angabe „§ 2 Nummer 1, 2, 3 oder 5" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EU-FahrgRBusGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EU-FahrgRBusGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2547) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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