Zitierungen von § 16 StandAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StandAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 StandAG Ziel des Gesetzes
...  (2) Vor das eigentliche Verfahren zur Standortauswahl nach den §§ 12 bis 20 tritt die Arbeit einer Kommission nach den §§ 3 bis 5. (3) Das ...
§ 9 StandAG Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung (vom 30.07.2016)
... Bewertung und der Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte nach § 16 Absatz 2; 5. Vorschläge für die vertieften geologischen Erkundungsprogramme ...
§ 10 StandAG Durchführung von Bürgerversammlungen (vom 30.07.2016)
... den in diesem Gesetz bestimmten Fällen von § 13 Absatz 4, § 15 Absatz 2, § 16 Absatz 3, § 18 Absatz 2 und § 19 Absatz 2 führt das Bundesamt für ...
§ 21 StandAG Umlage (vom 30.07.2016)
... einschließlich der Erstellung von Sicherheitsuntersuchungen nach den §§ 16 bis 19, 4. die Erstellung von Vorschlägen nach § 13 Absatz 3, § 14 ... 4. die Erstellung von Vorschlägen nach § 13 Absatz 3, § 14 Absatz 1, § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 1 und § 19 Absatz 1, 5. die Erstellung und Festlegung ...
§ 29 StandAG Bestehender Erkundungsstandort
... Der Salzstock Gorleben kann lediglich im jeweiligen Verfahrensabschnitt nach den §§ 13 bis 20 des Standortauswahlgesetzes mit einem oder mehreren anderen Standorten verglichen werden, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930
Artikel 2 EndLaNOG Änderung des Standortauswahlgesetzes
... 1 und 2 und Absatz 2 Satz 1, § 15 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 16 Absatz 2 Satz 2, § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1, § 18 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed