Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.07.2013 BGBl. I S. 2581 (Nr. 41); Geltung ab 27.07.2013
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 109 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nummer 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2013 PflegeStatV § 2, § 4, § 5

Die Pflegestatistik-Verordnung vom 24. November 1999 (BGBl. I S. 2282) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 werden nach dem Wort „Geschlecht" ein Komma und das Wort „Geburtsjahr" sowie nach dem Wort „Berufsabschluss" die Wörter „und zusätzlich bei Auszubildenden und Umschülern Art der Ausbildung und Ausbildungsjahr" eingefügt.

bb)
In Nummer 4 werden nach dem Wort „Pflegebedürftige" die Wörter „und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" sowie vor dem Komma am Ende die Wörter „und bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Postleitzahl des Wohnortes" eingefügt.

b)
Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Empfänger von Pflegegeldleistungen nach §§ 37, 38 oder 123 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach Geschlecht, Geburtsjahr, Postleitzahl des Wohnortes und Grad der Pflegebedürftigkeit."

2.
§ 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe „1. April" wird durch die Angabe „15. Februar" ersetzt.

b)
Folgender Satz wird angefügt:

„Abweichend davon gilt für die Träger der Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen der 1. April des Folgejahres."

3.
In § 5 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „die Spitzenverbände der Pflegekassen" durch das Wort „Dritte" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Juli 2013.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Gesundheit

Daniel Bahr



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