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§ 1 - Planfeststellungszuweisungverordnung (PlfZV)

V. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2582 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706
Geltung ab 27.07.2013; FNA: 752-8-1 Elektrizität und Gas
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§ 1 Durchführung der Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur



Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen führt die Planfeststellungsverfahren nach Abschnitt 3 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz durch für

1.
die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbedarfsplangesetzes in der Anlage zu diesem Gesetz mit „A1" gekennzeichneten länderübergreifenden Höchstspannungsleitungen und

2.
die gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes in der Anlage zu diesem Gesetz mit „A2" gekennzeichneten grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen.





 

Frühere Fassungen von § 1 PlfZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.05.2019Artikel 12 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
vom 13.05.2019 BGBl. I S. 706

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 PlfZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PlfZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PlfZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 12 EnLABG Änderung der Planfeststellungszuweisungsverordnung
...  § 1 Nummer 2 der Planfeststellungszuweisungsverordnung vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2582) werden das Komma und ...