Berichtigung des Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (VVGuaÄndGBer k.a.Abk.)

B. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2584 (Nr. 41); Geltung ab 27.07.2013
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 27. Juli 2013 VVGuaÄndG Artikel 1

Das Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 932) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a werden in dem Gestaltungshinweis 6 nach der Angabe „§ 8" die Wörter „des Versicherungsvertragsgesetzes" eingefügt.

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Schlussformel



Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag V. Schöfisch



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