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Zitierungen von § 2 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 135 GNotKG Sonderregelung für Baden-Württemberg (vom 01.01.2018)
... die Gebühren für die Tätigkeit des Notars der Staatskasse zufließen, ist § 2 anstelle von § 91 anzuwenden. (2) Solange im Land Baden-Württemberg ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 8 NotAufgÜbG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (vom 01.08.2013)
... eingefügt: „§ 118a Teilungssachen". 2. In § 2 Absatz 4 werden die Wörter „oder als Anteilsberechtigter nach § 23 Nummer 5" ...