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Zitierungen von § 7 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 9 RechtsBehEG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (vom 01.08.2013)
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 7 folgende Angabe eingefügt: „§ 7a Rechtsbehelfsbelehrung". ... „§ 7a Rechtsbehelfsbelehrung". 2. Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt: „§ 7a Rechtsbehelfsbelehrung ...