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Zitierungen von § 22 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 GNotKG Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren (vom 04.07.2015)
... erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, in denen der Antragsteller die Kosten schuldet (§ 22 Absatz 1), kann die beantragte Handlung oder eine sonstige gerichtliche Handlung von der Zahlung ...
§ 25 GNotKG Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge
... Die nach § 22 Absatz 1 begründete Haftung für die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens erlischt, wenn ...