Zitierungen von § 67 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 13 IntErbRVGEG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... Nachlasszeugnisses" eingefügt. 6. In § 67 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „einschließlich des ...

Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2947
Artikel 7 StiftRVEG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 67 wie folgt gefasst: „§ 67 Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 67 wie folgt gefasst: „ § 67 Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen". 2. § ... 67 Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen". 2. § 67 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 47 MoPeG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... Genossenschafts-, Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister" ersetzt. 4. In § 67 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften" durch die ...


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