Zitierungen von § 108 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 108 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GNotKG Einforderung der Notarkosten (vom 01.08.2022)
... und der Auslagen, 2. die Wertvorschriften der §§ 36, 40 bis 54, 97 bis 108 , 112 bis 124, aus denen sich der Geschäftswert für die jeweilige Gebühr ergibt, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 47 MoPeG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaft" ersetzt. 7. § 108 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ...


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