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Zitierungen von § 121 GNotKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 GNotKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GNotKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 GNotKG Einforderung der Notarkosten (vom 01.08.2022)
... der Auslagen, 2. die Wertvorschriften der §§ 36, 40 bis 54, 97 bis 108, 112 bis 124, aus denen sich der Geschäftswert für die jeweilige Gebühr ergibt, und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 10 DiRUG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 121 die Wörter „oder Handzeichen" durch ein Komma und die Wörter ... 8" ein Komma und die Angabe „16b" eingefügt. 6. § 121 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...