G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 5 KostRÄG 2021 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes ... wird nach der Angabe zu § 5 folgende Angabe eingefügt: „ § 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung". 2. Nach ... elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung". 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument, ... 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „ § 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung Für die ... 2 wird aufgehoben. 4. In § 22 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „die §§ 5a , 5b, 66 Absatz 2 bis 8," durch die Wörter „§ 66 Absatz 2 bis 8 sowie" ...