In §
11 Absatz 1 Satz 2 des
Gräbergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), werden die Wörter „der
Kostenordnung" durch die Wörter „dem
Gerichts- und Notarkostengesetz" ersetzt.
Gesetz zum Erlass und zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die Übernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
G. v. 04.12.2018 BGBl. I S. 2257, 2019 I 496