Artikel 19 - 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)

Artikel 19 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes


Artikel 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 SGG § 197b

In § 197b Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1738) geändert worden ist, werden die Wörter „die Justizverwaltungskostenordnung" durch die Wörter „das Justizverwaltungskostengesetz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 19 2. KostRMoG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 2. KostRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. KostRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Artikel 11 PKHuBerHÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1975 (BGBl. I S. 2535), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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